Vollzug Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1958b, 15. Stadtbezirk; Herstellung der mit Grünordnung Nr. 1958b ausgewiesenen Verkehrsfläche und die Errichtung einer Lärmschutzwand.
Das Amtsdeutsch vorjahrs grafisch übersetzt hat das Studio mit Realbildmontagen zu Wand und Geländemodellierung, natürlich in Varianten (der Standpunkte, der Begrünung, des Vogelschutzes, der Geometrie, der Retusche), hier Unverbindliches ´aus der Sicht des Illustrators´ (ein Zwischenstand):
Auf dass diesjährig sommers der UA Bau und Verkehr unter Punkt 7.2.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses berichten konnte: „Der Sinn der Lärmschutzwand wird angezweifelt. Der UA bittet um eine kurze Begründung für die Maßnahme“. Dem wurde einstimmig zugestimmt.